Neue Informationen zum Bestellverfahren der beA-Karte
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat erstmalig Informationen über das Bestellverfahren der beA-Karte bekannt gegeben. Beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach, ist die beA-Karte für die Erstregistrierung erforderlich und kann später für die tägliche Anmeldung verwendet werden.
Die beA-Karte wird es laut BRAK-Mitteilung in einer Basisvariante als beA-Karte Basis und optional mit einer Signierfunktion (beA-Karte Signatur) geben, so dass über die tägliche Anmeldung beim beA-Postfach hinaus auch das Signieren von Dokumenten möglich sein wird. Die beA-Karte ist bei der Bundesnotarkammer (BNotK ) erhältlich. Als Basis-Variante wird sie 29,90 Euro jährlich und als beA-Karte Signatur 49,90 Euro jährlich jeweils zzgl. Umsatzsteuer kosten.
Hinweis: Auf dem Chip der Karte sind sowohl der Name des jeweiligen Berufsträgers und Postfachinhabers als auch die individuelle Postfachnummer gespeichert. Die Verwendung einer herkömmlichen Signaturkarte für die Erstanmeldung ist daher nicht möglich.
Zunächst ist jedoch das persönliche Schreiben, mit dem die BRAK und die BNotK jedem Rechtsanwalt voraussichtlich im September seine für das Bestellverfahren erforderliche eindeutige Identifikationsnummer bekannt geben wird, abzuwarten.
Weitere Informationen:
BRAK: bea.brak.de
BNotK: bea.bnotk.de